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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wholix GmbH Stand: 30.04.2026 *** § 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Wholix GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, Deutschland (nachfolgend: „Provider“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“, Provider und Kunde nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge. Nutzer im Sinne dieses Vertrages ist jede zur Verwendung der Software berechtigte Person. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Gewährung der Nutzung der Wholix Software (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Providers. Die Software umfasst insbesondere folgende Funktionen: CRM-System: Die Software umfasst ein Customer-Relationship-Management-System (CRM) zur strukturierten Verwaltung von Kundenbeziehungen und Vertriebsprozessen. Kontaktverwaltung: Die Nutzer haben die Möglichkeit, Kontakte anzulegen, zu bearbeiten, zu kategorisieren sowie zentral zu verwalten. Telefoniefunktion: Die Software ermöglicht die Durchführung und Verwaltung von Telefonanrufen direkt innerhalb der Anwendung, einschließlich Protokollierung und Zuordnung zu Kontakten. Die Kosten für die Nutzung der Telefoniefunktion ergeben sich aus Anlage 1. E-Mail-Integration: Bestehende E-Mail-Adressen können in der Software integriert werden, sodass E-Mail-Kommunikation zentral innerhalb der Software verwaltet werden kann. E-Mail-Kampagnen und Follow-ups: Die Software bietet Funktionen zur Erstellung, Planung und Durchführung von E-Mail-Kampagnen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, automatisierte Follow-up-E-Mails zu definieren und auszulösen. Speicherung der Daten: In der Software können die Daten gespeichert werden. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Provider ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. § 2 Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Provider sendet dem Kunden ein Angebot zu. Der Kunde kann dieses Angebot entweder durch Unterzeichnung über DocuSign oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform, insbesondere per E-Mail, annehmen. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers. Sämtliche Angebote des Providers auf seiner Website, auf seinen Social-Media-Plattformen oder im Rahmen einer Anfrage zur Durchführung einer Demonstration der Software sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Hiervon unberührt bleibt das dem Kunden individuell übersandte Angebot gemäß Absatz 1. § 3 Leistungen des Providers Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern über das Internet mittels Zugriffes durch einen Browser. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus Anlage 1 zu diesem Vertrag. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigten Nutzern übermitteln. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht. Der Provider wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige damit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, zwingende Gründe erfordern eine Wartung zu einer anderen Zeit. Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und zur Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern bis zu einem Umfang von 5 GB zur Verfügung. Der Provider sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen. § 4 Nutzungsumfang und -rechte Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, das heißt nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser gemäß der vertraglichen Regelung zu nutzen. Der Kunde darf die Software ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet. § 5 Support Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software sowie bei auftretenden Störungen einen Support-Service ein. Anfragen können über den in der Plattform integrierten Support-Chat eingereicht werden (Ticket-System). Sofern keine nach Maßgabe von § 6 zu beseitigende Störung vorliegt, werden Anfragen grundsätzlich in angemessener Zeit mit Rücksicht auf Eingangsreihenfolge und Dringlichkeit bearbeitet. Die Lösung des einer Anfrage zugrunde liegenden Problems innerhalb einer bestimmten Zeit oder durch einen bestimmten Ansprechpartner kann nicht versprochen werden. Der Provider ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten, die offensichtlich darauf beruhen, dass die für die Nutzung der Software notwendigen Mindest-Systemvoraussetzungen nicht erfüllt sind; die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen, z. B. Virenscanner oder sonstige Security Software; die dadurch entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen bzw. Konfigurationen der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat, z. B. beim manuellen Ändern von Dateien, die den Support von Drittsystemen (Software und Hardware) betreffen, soweit für diese nicht vom Provider vertraglich die Verantwortung übernommen wurde. § 6 Service Levels, Störungsbehebungen Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die in der Anlage 1 genannten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten). Die Meldung muss so genau sein, dass der Provider zielgerichtet mit der Entstörung beginnen kann und sollte daher insbesondere Folgendes beinhalten: Beschreibung der Störungs-Symptome; Zeitpunkt der Störung; Schritte zur Reproduktion der Störung; falls erforderlich, Screenshots der Störung; falls erforderlich, Zugangsdaten des Kunden. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit). Die Beseitigung von unerheblichen Störungen (Darstellungsprobleme in der Benutzeroberfläche) liegt im Ermessen des Providers. Ist die behauptete Störung nicht nachweisbar, nicht reproduzierbar oder dem Provider nicht zuzurechnen, behält sich der Provider vor, dem Kunden den angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ohne besondere Vereinbarung ist der Provider nicht dazu verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf unsachgemäße Bedienung der Software durch den Kunden, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. § 7 Aktualisierung Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu. § 8 Pflichten des Kunden Der Kunde hat sich einen Kundenaccount anzulegen. Der Kunde hat die Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Der Provider übernimmt keine Haftung für einen unbeabsichtigten Datenverlust infolge seiner Leistungen. Der Kunde hat sämtliche über die Software generierten Inhalte und Texte auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. § 9 Pflichtverstöße des Kunden Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diesen Vertrag oder die Nutzungsbedingungen, ist der Provider berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Unterbindung und Verhinderung weiterer Verstöße zu ergreifen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Kunden, seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen ist der Provider berechtigt, den Software-Zugang vollständig zu deaktivieren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Providers, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz oder Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. § 10 Gewährleistung Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. § 11 Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden (nachfolgend „Vertragsbeginn“) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform. Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht. § 12 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel Die in den Angeboten des Providers (z. B. auf der Website oder auf Social-Media-Profilen) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen werden von dem Provider per E-Mail an die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Zusammen mit der Rechnung oder separat erhält der Kunde einen Zahlungslink, über den die Zahlung online abgewickelt werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang des Zahlungslinks zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich über das vom Provider bereitgestellte Online-Zahlungsverfahren mittels eines mit der Rechnung übermittelten Zahlungslinks. Der Kunde kann dabei per SEPA-Lastschrift/Überweisung oder Kreditkarte Zahlung leisten. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. § 13 Vergütung Der Kunde hat monatlich das für das jeweils gewählte Abo-Modell in Anlage 1 festgelegte Entgelt an den Provider zu zahlen. Zusätzliche Kosten fallen für die Nutzung der Wholix-Telefon Integration an. Die Kosten ergeben sich aus Anlage 1. Der Kunde kann zwischen den in Anlage 1 beschriebenen Abo-Modellen wählen. Änderungen des Abo-Modells sind nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gemäß Anlage 1, Ziffer 2.4, möglich. Das monatlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen des gewählten Abo-Modells ab dem Zeitpunkt der Umstellung gemäß den Konditionen des neuen Abo-Modells in der Anlage 1 angepasst; eine rückwirkende Anpassung erfolgt nicht. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Nutzung der Software auf Wunsch des Kunden bestehen. Soweit der Provider dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder im Rahmen eines gesonderten Angebots individuelle Preisnachlässe oder abweichende Vergütungsmodelle einräumt – insbesondere bei Vereinbarung einer jährlichen Vorauszahlung oder bei Nutzung der Software für mehrere Standorte –, gehen diese individuellen Vereinbarungen den Regelungen der Absätze 1 bis 3 vor. Ein Anspruch des Kunden auf die Gewährung oder Fortführung bestimmter Rabatte besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. § 14 Zahlungsverzug des Kunden Der Kunde gerät mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 13 Absatz 1 in Verzug, wenn der Betrag bis zu dem in der Rechnung festgelegten Fälligkeitsdatum nicht auf dem Geschäftskonto des Providers eingegangen ist oder per Kreditkarte oder Lastschrift vom Provider abgebucht werden konnte. Im Verzugsfall ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt dem Provider ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Kunde mit der Zahlung von 2 aufeinanderfolgenden Rechnungen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug, ist der Provider berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall ist der Provider berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen sowie etwaiger Verzugsschäden, bleibt dem Provider ausdrücklich vorbehalten. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß Absatz 2 ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Provider durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entsteht. Der Schadensersatz umfasst die Vergütung, die bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem der Vertrag erstmals ordentlich hätte gekündigt werden können. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. § 15 Haftung Der Provider haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie; für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Providers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Providers beruhen; sowie für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Providers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien. § 16 Geistiges Eigentum Die Software unterliegt dem Urheberrecht des Providers. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und hat unberechtigte Zugriffe auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde teilt dem Provider unverzüglich mit, wenn er von derartigen Zugriffsversuchen Kenntnis erlangt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Provider aus einer Verletzung des Urheberrechts entstehen. § 17 Verschwiegenheitspflicht Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus. Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist. Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oder die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss. Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater). § 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von dem Provider nicht bestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags darf der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 19 Referenzierung Der Provider darf den Kunden in seinen Vertriebs- und Marketingunterlagen sowie auf der Website als Referenz aufführen. Dabei kann auch das Logo des Kunden verwendet und ein Link auf seine Internetseite gesetzt werden. Sollte der Kunde dem widersprechen, wird der Provider die betreffenden Aktivitäten unverzüglich einstellen. § 20 Haftung für Direktansprache Soweit der Provider im Auftrag des Kunden Maßnahmen der Direktansprache, insbesondere Cold Calls, Cold E-Mails oder vergleichbare Kontaktaufnahmen gegenüber Dritten, durchführt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden vorgegebenen Inhalte, Zielgruppen, Kontaktdaten und Weisungen. Der Kunde versichert, dass die Durchführung der beauftragten Maßnahmen rechtlich zulässig ist, insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, und dass sämtliche hierfür erforderlichen Einwilligungen und Informationen vorliegen. Der Provider übernimmt keine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Direktansprache und haftet nicht für Rechtsverstöße, behördliche Maßnahmen, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die aus der Durchführung der Direktansprache resultieren, soweit diese auf den vom Kunden vorgegebenen oder genehmigten Inhalten, Zielgruppen, Kontaktdaten oder Weisungen beruhen. Der Kunde stellt den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die im Zusammenhang mit der beauftragten Direktansprache geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruhen. § 21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Provider hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Provider behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ist jederzeit möglich. § 22 Datenschutz Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. § 23 Schlussbestimmungen Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz des Providers ausschließlich zuständig. Der Provider ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
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